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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen gegenüber anderen Unternehmen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.

2.2. Die in den schriftlichen Leistungsbeschreibungen festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (zB Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.

2.3. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.

3. Preise und Zahlungen

3.1. Die Preise verstehen sich je Einheit (z. B. 1 Stück, 1 Meter) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Der Verkäufer behält sich vor die Ware gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu liefern.

3.3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche Eigentum des Verkäufers.

3.4. Alle Preise sind unverbindlich für den Tag des Bestelldatums.

3.5. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Käufer steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Lieferung zu.. In einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.

3.6. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.7. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

4. Versandkosten

4.1. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers.

4.2. Zur Vereinfachung der Bestellabwicklung verwendet der Verkäufer im Inland Versandkostenpauschalen. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, abweichend von diesen Pauschalen von einem erteilten Auftrag zurückzutreten und höhere Versandkosten zu verlangen, wenn dieses durch die Eigenart des Auftrages erforderlich wird. In diesem Fall muss der neue Gesamtkaufpreis ausdrücklich durch den Kunden im Rahmen eines neuen Auftrages bestätigt werden.

4.2. Bei Lieferungen in das Ausland werden Versandkosten in anfallender Höhe berechnet. In diesem Fall muss der neue Gesamtkaufpreis ausdrücklich durch den Kunden im Rahmen eines neuen Auftrages bestätigt werden.

5. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt

5.1. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferung hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen.

5.2. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurückgetreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

5.3. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Bezugsverträgen - in Verzug ist.

5.4. Versandweg und -mittel sind der Wahl des Verkäufers überlassen.

5.5. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

5.6. Im übrigen geht die Gefahr der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.

5.7. Lieferung ohne Auswahl eines Servicepartners verstehen sich als Haustürlieferungen. Der Überbringer ist nicht verpflichtet, die Ware bis zur Wohnungstür zu transportieren.

 

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