|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines
1.1. Diese
Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige
Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen gegenüber anderen
Unternehmen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit
widersprochen.
2. Angebot
und Vertragsschluss
2.1.
Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige
Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers
verbindlich.
2.2. Die in
den schriftlichen Leistungsbeschreibungen festgelegten Beschaffenheiten
legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und
abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des
Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (zB
Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine
diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen
des Liefergegenstandes.
2.3.
Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder
Zwischenverkauf behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.
3. Preise
und Zahlungen
3.1. Die
Preise verstehen sich je Einheit (z. B. 1 Stück, 1 Meter) zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Der
Verkäufer behält sich vor die Ware gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu
liefern.
3.3. Die
Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher ihm gegen den
Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche Eigentum des
Verkäufers.
3.4. Alle
Preise sind unverbindlich für den Tag des Bestelldatums.
3.5. Die
Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer
kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach dem
Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des
Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht
nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw.
dem Käufer steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme
der Lieferung zu.. In einem solchen Fall ist der Käufer nur zur
Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im
angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten
der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der
Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend
zu machen, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der
fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem
angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten –
Lieferung bzw. Arbeiten steht.
3.6. Der
Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.7.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
4.
Versandkosten
4.1. Der
Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des
Verkäufers.
4.2. Zur
Vereinfachung der Bestellabwicklung verwendet der Verkäufer im Inland
Versandkostenpauschalen. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor,
abweichend von diesen Pauschalen von einem erteilten Auftrag
zurückzutreten und höhere Versandkosten zu verlangen, wenn dieses durch
die Eigenart des Auftrages erforderlich wird. In diesem Fall muss der
neue Gesamtkaufpreis ausdrücklich durch den Kunden im Rahmen eines neuen
Auftrages bestätigt werden.
4.2. Bei
Lieferungen in das Ausland werden Versandkosten in anfallender Höhe
berechnet. In diesem Fall muss der neue Gesamtkaufpreis ausdrücklich
durch den Kunden im Rahmen eines neuen Auftrages bestätigt werden.
5.
Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt
5.1. Der
Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines
entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht
erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer
unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des
Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das
Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im
Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten.
Für durch
Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene
(Unmöglichkeit) Lieferung hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen.
5.2. Das
Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer,
der vom Vertrag zurückgetreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur
Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach
Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer
eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich
als verbindlich bezeichnet hat.
5.3.
Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit
seinen Vertragspflichten - innerhalb einer bestehenden
Geschäftsbeziehung auch aus anderen Bezugsverträgen - in Verzug ist.
5.4.
Versandweg und -mittel sind der Wahl des Verkäufers überlassen.
5.5. Wird
der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so
lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht
die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
5.6. Im
übrigen geht die Gefahr der Übergabe der Ware an den Spediteur oder
Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den
Käufer über.
|
|||||
|
||||||